Projekt als selbständige Architektin
Neubaugebiet „rue des trois cantons“
Garnich (Luxembourg)
Projekt
Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Rue des trois cantons“ in Luxemburg-Garnich.
Der Bebauungsplan wurde am 09.02.2011 vom Innenministerium Luxemburg genehmigt und die Ausführungsplanung am 20.06.2011 vom Schöffenrat und dem Gemeinderat der Gemeinde Garnich anerkannt.
Das Dorf Garnich mit 1.500 Einwohnern befindet sich im Westen des Herzogtums Luxemburg, nahe der belgischen Grenze. Auf einem ca.1,8 ha großen Gelände eines ehemaligen Bauernhofes inmitten des Dorfes entsteht zurzeit das Neubaugebiet mit 30 Parzellen.
Das Grundstück bildet eine leichte Hanglage in Nord-Süd Orientierung auf welchem sich zahlreiche Obstbäume und alte heimische Laubbäume befinden.
Aufgabenstellung
Ziel der Planung war die innere bauliche Verdichtung des Dorfes und die harmonische Integration des Neubaugebietes in den umliegenden Bestand. Dabei sollte eine Mischung aus Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern entstehen. Ein besonderer Wert wurde auf den Erhalt der vorhandenen Bäume und Hecken gelegt.
Projektfotos
-
Neubaugebiet „rue des trois cantons“
Modell
-
Neubaugebiet „rue des trois cantons“
Bebauungsplan
-
Neubaugebiet „rue des trois cantons“
Fläche innerhalb des Ortes
-
Neubaugebiet „rue des trois cantons“
Flächennutzungsplan
-
Neubaugebiet „rue des trois cantons“
Parzellierungsplan
-
Neubaugebiet „rue des trois cantons“
Einfahrt in das geplante Neubaugebiet
-
Neubaugebiet „rue des trois cantons“
Bauernhaus
-
Neubaugebiet „rue des trois cantons“
Aktueller Baum- und Wiesenbestand
Entwurfsidee
Dem vorliegenden Bebauungsplan liegt die Absicht zugrunde, den Verlauf der neuen Straßen der Topographie des Geländes optimal anzupassen. Alle Häuser sollten möglichst nach Süden und Südwesten ausgerichtet werden, um den Gebrauch von Solarenergie auch in den Wintermonaten zu gewährleisten.
Um das neue Wohngebiet von jeglichem Durchgangsverkehr frei zu halten, bot sich die Anordnung von zwei getrennten Plätzen an, die nur durch einen Fußweg miteinander verbunden sind. Um dem neuen Wohngebiet einen dörflichen Charakter zu verleihen, wurde die Straßenbreite auf 5,00 m inklusive beidseitiger gepflasteter Rinne festgelegt und die beiden Plätze mit Pflastersteinen versehen.
Wie vom Umweltministerium gewünscht, wird auf großflächige versiegelte Flächen verzichtet und der vorhandene Baumbestand bis auf wenige Ausnahmen erhalten.